03.03.2020
Arbeitgeber und Selbständige, die vorübergehend Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden um grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erbringen müssen vom 1. März 2020 an über das digitale niederländische Meldesystem gemeldet werden.
Grundlage für die Meldepflicht von Arbeitnehmern, die in die Niederlande entsandt werden, ist die Richtlinie 2014/67 EU des Europäischen Parlaments sowie das WagwEU – Gesetz zur grenzüberschreitenden Arbeit der Niederlande. Demnach müssen ab dem 1. März 2020 alle entsendeten Mitarbeiter gemeldet werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten und einen Überblick finden Sie bei Haufe unter https://www.haufe.de/personal/entgelt/meldepflicht-entsendung-niederlande_78_509858.html
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